Rechtsprechung
BFH, 29.04.2009 - I B 155/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Grundsätzliche Bedeutung: Verhältnis eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH zur Gesellschafterversammlung; Sachaufklärungspflicht: Einholung eines Sachverständigengutachtens
- Judicialis
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3; FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2
Ersetzung der Zustimmung eines fakultativen Aufsichtsrates durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit; Bestimmung des Wertes eines Unternehmens durch dessen Ertragskraft - datenbank.nwb.de
Einholung eines Sachverständigengutachten liegt im Ermessen des FG; kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, ob die verweigerte Zustimmung eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit ersetzt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2008 - 1 K 2399/06
- BFH, 29.04.2009 - I B 155/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.09.2004 - I R 7/02
Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung …
Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I B 155/08
Dieser wiederum ist, wenn keine Anhaltspunkte für eine konkret bevorstehende Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse bestehen, anhand der Erfahrungen aus der Vergangenheit zu schätzen (Senatsurteil vom 15. September 2004 I R 7/02, BFHE 207, 429, BStBl II 2005, 867). - BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
NZB: Restaurator: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I B 155/08
Soweit es über eigene Sachkunde verfügt, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2007 VIII B 204/06, BFH/NV 2007, 2264, m.w.N.).